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Übermittlungssperre im Melderegister - Eintragung


Einrichtung einer Sperre zur Verhinderung von Datenübermittlungen an Parteien, Adressbuchverlage oder über ein Alters- oder Ehejubiläum. 

Leistungsbeschreibung

Die Meldebehörde übermittelt auf Antrag an Parteien, an Adressbuchverlage und im Zusammenhang mit Alters- oder Ehejubiläen Daten. Gegen diese Datenübermittlung besteht die Möglichkeit des Widerspruchs. Der Widerspruch verhindert diese Datenübermittlungen.

Anträge auf Übermittlungssperren gegen Datenübermittlungen an Parteien, an Adressbuchverlage und im Zusammenhang mit Alters- oder Ehejubiläen werden ohne weitere Prüfung unverzüglich im Melderegister eingetragen.

Für die aktuelle Anschrift zuständige Meldebehörde

Übermittlungssperren gegen Datenübermittlungen an Parteien, an Adressbuchverlage und im Zusammenhang mit Alters- oder Ehejubiläen können ohne Voraussetzungen eingetragen werden.

Für Übermittlungssperren sofort.