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Wohnsitz Anmeldung als Hauptwohnsitz


Wenn Sie eine Wohnung beziehen, müssen Sie sich anmelden.

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie eine Wohnung beziehen, müssen Sie sich anmelden.

Sie brauchen sich nicht bei der Meldebehörde, in deren Zuständigkeitsbereich die bisherige Wohnung lag, abmelden.

die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in der die Nebenwohnung liegt

die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in der die Nebenwohnung liegt

Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen.

Bestätigung des Wohnungsgebers

Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug bei der Meldebehörde anzumelden.

BMI, Dr. Laier, RL VII2