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Meldungen zum Personalausweis vornehmen


Leistungsbeschreibung

Sie sind als deutsche Staatsbürgerin oder deutscher Staatsbürger ab einem Alter von 16 Jahren dazu verpflichtet, einen Personalausweis oder ein gültiges Passdokument zu besitzen. Die Daten im Personalausweis, außer Anschrift und Größenangabe, müssen immer aktuell sein, sonst wird er ungültig.

Ihr Personalausweis verliert die Gültigkeit, wenn die persönlichen Daten außer Anschrift und Größenangabe nicht mehr aktuell sind. Wenn Ihr Ausweis abhandenkommt oder gestohlen wird, müssen Sie dies auch melden.

Folgendes müssen Sie bei Ihrem Bürgeramt melden:

  • Ihr Name hat sich geändert und Sie besitzen kein anderes gültiges Identitätsdokument mit dem neuen Namen.
  • Sie haben Ihren Personalausweis verloren.
  • Ihnen wurde der Ausweis gestohlen.
  • Sie haben einen Verlust gemeldet und den Personalausweis wiedergefunden.  

Hinweis: Verlust und Diebstahl Ihres Personalausweises können Sie auch der Polizei melden.

Melden Sie einen Verlust oder Diebstahl, sperren die Behörden Ihren Online-Ausweis automatisch. Das Online-Ausweisen und das Vor-Ort-Auslesen sind nach der Sperrung nicht mehr möglich.

Bei Namensänderung und Verlust oder Diebstahl sollten Sie einen neuen Personalausweis beantragen.

Melden Sie die Änderung, den Verlust, den Diebstahl oder das darauffolgende Wiederfinden in einem Bürgeramt. Verlust und Diebstahl können Sie auch bei der Polizei melden.

Service-Hotline zum Personalausweis und zur Online-Ausweisfunktion

Telefon +49 1801 333333

E-Mail eID_buergerservice@bmi.bund.de

Öffnungszeiten

Mo 08:00 - 17:00 Uhr

Di 08:00 - 17:00 Uhr

Mi 08:00 - 17:00 Uhr

Do 08:00 - 17:00 Uhr

Fr 08:00 - 17:00 Uhr

Sie besitzen einen deutschen Personalausweis.

bei Änderung von Daten, zum Beispiel Namensänderung:

  • Nachweis des neuen Namens durch neue Personenstandsurkunde (zum Beispiel Heiratsurkunde, Registerauszug des Standesamtes über den neuen Namen)
  • digitales biometrisches Lichtbild

Für die Meldung fallen keine Kosten an.

Benötigen Sie einen neuen Personalausweis, weil Sie kein anderes gültiges Ausweisdokument besitzen, fallen Gebühren für die Neuausstellung an.

Sie müssen die Meldung unverzüglich machen.

Ihre Meldung wird sofort aufgenommen.