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Kinderbetreuung

Leistungsbeschreibung

Sie suchen einen Betreuungsplatz für Ihr Kind? Über das Elternportal LITTLE BIRD können Sie sich online über die Kinderbetreuungsangebote in Ihrer Kommune informieren und eine passende Betreuungseinrichtung finden.

Das Portal bietet Ihnen die Möglichkeit, sich über Kindertagesstätten und – sofern verfügbar – weitere Betreuungsangebote wie die Kindertagespflege zu informieren. Nach einer einmaligen Registrierung können Sie online Betreuungsplatzanfragen stellen und den Bearbeitungsstand Ihrer Anfragen einsehen.

Nutzen Sie LITTLE BIRD, um sich bequem von zu Hause aus über die Betreuungsmöglichkeiten zu informieren und Ihren Betreuungsplatz anzufragen.

Ein Kind hat vom vollendeten ersten Lebensjahr bis zum Schuleintritt einen Anspruch auf den Besuch eines Kindergartens. Einen Anspruch auf einen Platz in einer bestimmten Einrichtung gibt es nicht. Dazu werden zwischen der Stadt Prenzlau und den Eltern Betreuungsverträge abgeschlossen.

Amt für Bildung, Sport & Soziales

Kinder ab dem vollendeten 1. Lebensjahr (mit einer Betreuungszeit von 6 Stunden) bis zur Versetzung in die 5. Schuljahrgangsstufe (mit einer Betreuungszeit von 4 Stunden) haben einen Rechtsanspruch.

Alle anderen Personensorgeberechtigten benötigen vom Jugendamt des Landkreises Uckermark eine Bestätigung für den sogenannten bedingten Rechtsanspruch.

Bitte holen Sie zuerst die Bestätigung vom Landkreis Uckermark ein und kommen Sie dann zum Vertragsabschluss in die Stadt Prenzlau - Amt für Bildung, Sport und Soziales.

Einkommensnachweise des laufenden Kalenderjahres (z.B. Lohnzettel, ALG I oder II Bescheide, Elterngeldbescheid, Rentenbescheid etc.) und eventuell Nachweise über den Bezug von Unterhalt.

Die Kostenbeiträge richten sich nach der Gebührensatzung für die Inanspruchnahme von Kinderbetreuungseinrichtungen in kommunalen Kindertagesstätten der Stadt Prenzlau.