Bewerbung als Wahlhelfer
Bewerbung als Wahlhelfer
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Sie haben Interesse, als ehrenamtliche Wahlhelfer*in den reibungslosen Ablauf der Wahl zu unterstützen? Wir freuen uns über jede helfende Hand. Wir haben für Sie die wichtigsten Fragen zusammengefasst und beantwortet.
Wie wird man Wahlhelfer?
Einfach das Online-Meldeformular oder unsere Wahlhelferkarte ausfüllen oder persönlich im Wahlamt vorbeikommen und sich anmelden.
Wer darf Wahlhelfer sein?
Alle Prenzlauer, können bei der Wahl helfen, für die Sie wahlberechtigt sind.
Was machen Wahlhelfer?
Sie sorgen für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl.
Sie überprüfen anhand des Wählerverzeichnisses, ob jemand wahlberechtigt ist.
Sie geben die Stimmzettel aus.
Sie vermerken im Wählerverzeichnis, dass jemand an der Wahl teilgenommen hat.
Sie geben die Wahlurne frei für den Einwurf des Stimmzettels.
Sie zählen die Stimmen aus, die in ihrem Wahllokal abgegeben wurden und leiten das Ergebnis an das Wahlamt weiter.
Wie erfolgt die Berufung?
Wahlhelfer übernehmen ein Ehrenamt im Dienste der Demokratie. Deshalb will die Stadtverwaltung zukünftig vermehrt auf das freiwillige Engagement der Prenzlauer setzen und freut sich über jede freiwillige Meldung zur Unterstützung bei den Wahlen.
Allerdings darf das Wahlamt auch Wahlhelfer verpflichten, so steht es im Wahlgesetz. Grundsätzlich kann dazu jede wahlberechtigte Person berufen werden, vor allem dann, wenn nicht genügend freiwillige Wahlhelfer zur Verfügung stehen.
Diese Aufforderung darf nur aus einem wichtigen Grund abgelehnt werden. Hierzu zählen u.a. die Betreuung von Kindern oder pflegebedürftigen Personen, berufliche Gründe, eigene Krankheit oder Gebrechen.
Sollten Sie zum Wahlehrenamt verpflichtet werden und verhindert sein, teilen Sie dieses bitte schnellstmöglich dem Wahlbüro mit. Das gilt auch, wenn Sie bereits zugesagt haben und später aufgrund eines wichtigen Grundes absagen müssen.
Die Berufung erfolgt durch ein entsprechendes Berufungsschreiben. Diesem können Sie auch alle wichtigen Informationen, z.B. in welchem Wahlraum Sie eingesetzt werden, entnehmen.
Was ist ein Wahlvorstand und welche Aufgaben hat er?
In jedem Wahllokal ist ein Wahlvorstand tätig, der die Wahl durchführt. Er besteht in der Regel aus bis zu acht ehrenamtlich tätigen Wahlhelfern. Die Wahlvorsteher sprechen mit ihren Stellvertretern sowie den weiteren Mitgliedern ihres Wahlvorstandes die Einteilung des Schichtdienstes ab.
Der Wahlvorstand ist am Wahltag für die organisatorische Abwicklung der Wahl im Wahllokal zuständig. Das Gremium richtet den Wahlraum her, baut Wahlkabinen und Wahlurnen auf, führt das Wählerverzeichnis, stellt fest, ob die Personen wahlberechtigt sind und gibt die Stimmzettel heraus. Nach dem Ende der Wahlzeit ermittelt der Wahlvorstand das Wahlergebnis, gibt dieses telefonisch an das Wahlbüro weiter und fertigt die Wahlniederschrift.
Wie wird der Wahlvorstand vorbereitet?
Wenige Tage vor der Wahl werden die Wahlvorsteher und die Stellvertreter vom Wahlbüro geschult. In der Regel werden in der Woche vor der Wahl mehrere Schulungstermine angeboten.
Wie ist der Ablauf am Wahltag?
Die allgemeinen Wahlvorstände treffen sich gegen 7.30 Uhr im Wahllokal. Dort verpflichten die Wahlvorsteher die übrigen Wahlvorstandsmitglieder zur unparteiischen Wahrnehmung ihres Amtes und zur Verschwiegenheit. Dann wird der Wahlraum vorbereitet. Die Wahlhelfer stellen die Wahlurnen und Wahlkabinen sowie die Tische für die Wahlvorstandsmitglieder auf.
Um 18:00 Uhr muss der Wahlvorstand zur Ermittlung des Wahlergebnisses vollzählig anwesend sein. Alle Mitglieder des Wahlvorstandes müssen pünktlich zur Ergebnisermittlung erscheinen.
Steht das Ergebnis fest, muss es sofort telefonisch an das Wahlbüro durchgegeben werden. Anschließend wird die Niederschrift gefertigt, die die Wahlvorstandsmitglieder unterschreiben. Danach werden die Unterlagen verpackt und durch die Wahlvorsteher im Rathaus abgegeben.
Gibt es Geld für die Tätigkeit als Wahlhelfer*in?
Für die ehrenamtliche Tätigkeit steht Ihnen eine Aufwandsentschädigung zu.